Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hull Dance & Events GmbH
1. Hinweis zur Sprachform
Zur besseren Lesbarkeit wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen überwiegend die grammatikalisch vereinfachte Personenbezeichnung verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter, Identitäten und Personengruppen. Die gewählte Sprachform dient ausschließlich der besseren Lesbarkeit und beinhaltet keinerlei Wertung.
2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Unterrichts-, Kurs-, Veranstaltungs- und Bewegungsangebote der Hull Dance & Events GmbH. Dies umfasst insbesondere alle Standorte, Außenstellen sowie sonstige von der Hull Dance & Events GmbH genutzten Unterrichts- und Veranstaltungsorte.
Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Textform vorgesehen ist, kann diese insbesondere per E-Mail, über die NimbusCloud Community, über den auf der Internetseite bereitgestellten Kündigungsbutton oder über sonstige von der Hull Dance & Events GmbH bereitgestellte digitale Funktionen erfolgen.
3. Vertragsarten
Die Hull Dance & Events GmbH bietet ihre Leistungen in unterschiedlichen Vertragsformen an. Es wird zwischen folgenden Vertragsarten unterschieden:
Fortlaufende Mitgliedschaften
Fortlaufende Mitgliedschaften berechtigen zur regelmäßigen Teilnahme an den jeweils gebuchten Tanz-, Bewegungs- und Freizeitangeboten der Tanzschule. Sie werden mit einer Mindestlaufzeit abgeschlossen und verlängern sich entsprechend den vereinbarten Vertragsbedingungen.
Befristete Tanzkurse
Befristete Tanzkurse werden für eine festgelegte Anzahl von Unterrichtseinheiten oder einen festgelegten Zeitraum abgeschlossen. Sie enden automatisch mit Ablauf der vereinbarten Kursdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Hierzu zählen insbesondere Grundkurse, Kompaktkurse, Workshops, Ferienkurse, Hochzeitstanzkurse sowie weitere zeitlich befristete Kursangebote.
Besondere Regelungen für Schülergrundkurse
Schülergrundkurse sind befristete Tanzkurse mit besonderen Teilnahme-, Rücktritts- und Wechselregelungen. Für Schülergrundkurse gelten ergänzend die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten besonderen Bestimmungen. Als Schülergrundkurse werden in der Hull Dance & Events GmbH die Kurse bezeichnet, welche im Rahmen der 8. und 9. Schulklassen angeboten werden und mit einem Abschlussball enden.
4. Laufzeiten und Beendigung von:
fortlaufenden Mitgliedschaften
Bei einer fortlaufenden Mitgliedschaft handelt es sich um ein fortlaufendes Vertragsverhältnis zwischen der Hull Dance & Events GmbH und dem Teilnehmer.
Die fortlaufende Mitgliedschaft wird mit einer Mindestlaufzeit von drei Monaten abgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich die fortlaufende Mitgliedschaft jeweils automatisch um weitere drei Monate, sofern sie nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von 21 Tagen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Die Kündigung bedarf der Textform.
Für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Zugang der Kündigung maßgeblich.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
befristeten Tanzkursen
Befristete Tanzkurse werden für die jeweils ausgeschriebene Kursdauer abgeschlossen. Die Laufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung oder Anmeldung.
Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Kursdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Ein Rücktritt von der Anmeldung ist bis 7 Tage vor Kursbeginn in Textform möglich. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € pro Person erhoben.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Wer die Teilnahme von sich aus unterbricht oder beendet oder an dem Kurs nicht teilnimmt, hat keinen Anspruch auf die Erstattung bereits gezahlter Entgelte.
Die Hull Dance & Events GmbH kann nach eigenem Ermessen anstelle einer Rückerstattung eine Gutschrift über das bereits gezahlte Entgelt ausstellen. Die Gutschrift kann für einen späteren Kurs oder ein anderes Angebot der Tanzschule verwendet werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Besondere Regelungen für Schülergrundkurse
Schülergrundkurse sind befristete Tanzkurse.
Abweichend von den Regelungen für befristete Tanzkurse ist ein Rücktritt von der Anmeldung bis 14 Tage vor Kursbeginn in Textform möglich. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € pro Person erhoben.
Nach Ablauf der Rücktrittsfrist ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Wer die Teilnahme von sich aus unterbricht oder beendet oder am Kurs nicht teilnimmt, hat keinen Anspruch auf die Erstattung bereits gezahlter Entgelte.
Ein Wechsel in einen anderen Schülergrundkurs ist bis einschließlich zur dritten Unterrichtseinheit möglich, sofern in dem gewünschten Kurs freie Plätze verfügbar sind. Ein Anspruch auf einen Kurswechsel besteht nicht.
Die Hull Dance & Events GmbH kann nach eigenem Ermessen anstelle einer Rückerstattung eine Gutschrift über das bereits gezahlte Entgelt ausstellen. Die Gutschrift kann für einen späteren Kurs oder ein anderes Angebot der Hull Dance & Events GmbH verwendet werden.
5. Fälligkeiten und Zahlungsbedingungen
Fortlaufende Mitgliedschaften
Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus erhoben und ist jeweils zum 1. eines Monats fällig.
Befristete Tanzkurse
Bei den Tanzkursen ist das gesamte vereinbarte Honorar mit Unterzeichnung der Anmeldung fällig, bei einer vereinbarten Ratenzahlung gelten gesonderte Zahlungsfristen.
Die vereinbarte Kursgebühr ist spätestens 7 Tage vor Kursbeginn fällig, sofern keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.
Schülergrundkurse
Die vereinbarte Kursgebühr ist spätestens 14 Tage vor Kursbeginn fällig, sofern keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.
6. Allgemeine Zahlungsbestimmungen
Zahlungsarten
Das SEPA-Lastschriftverfahren ist die von der Hull Dance & Events GmbH vorgesehene Standardzahlungsart.
Andere Zahlungsarten können nach vorheriger Zustimmung der Hull Dance & Events GmbH im Einzelfall vereinbart werden. Ein Anspruch auf die Nutzung einer bestimmten Zahlungsart besteht nicht.
Die vereinbarten Fälligkeiten sowie sämtliche Regelungen zu Zahlungsverzug, Mahnungen, Inkasso und sonstigen Zahlungsfolgen gelten unabhängig von der gewählten Zahlungsart.
Bei Zahlungen per Überweisung oder anderen vereinbarten Zahlungsarten ist der Teilnehmer dafür verantwortlich, dass die geschuldeten Beträge rechtzeitig zum jeweiligen Fälligkeitstermin auf dem angegebenen Konto der Hull Dance & Events GmbH eingehen.
Ist eine Lastschrift aufgrund eines vom Teilnehmer zu vertretenden Umstandes nicht möglich oder wird diese vom Teilnehmer zurückgegeben, sind die dadurch entstehenden Bankgebühren und angemessenen Bearbeitungskosten vom Teilnehmer zu tragen.
Zahlungsverzug
Befindet sich der Teilnehmer mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist die Hull Dance & Events GmbH berechtigt, Mahnungen zu versenden und die gesetzlich zulässigen Mahn- und Verzugskosten geltend zu machen.
Befindet sich der Teilnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden fälligen Zahlungen oder einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Monatsbeiträgen beziehungsweise Kursgebühren in Verzug, kann die Hull Dance & Events GmbH die Teilnahme am Unterricht bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen vorübergehend aussetzen. Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Entgelte bleibt hiervon unberührt.
Inkasso und Kündigung
Erfolgt trotz zweiter Mahnung und nach erfolglosem Ablauf einer gesetzten Zahlungsfrist keine Begleichung der offenen Forderungen, ist die Hull Dance & Events GmbH berechtigt, die Forderung an ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsdienstleister zur weiteren Beitreibung zu übergeben.
Bei fortlaufenden Mitgliedschaften ist die Hull Dance & Events GmbH in diesem Fall berechtigt, die Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Vertragsende zu kündigen. Die Verpflichtung zur Begleichung sämtlicher bis dahin entstandenen offenen Forderungen sowie der zulässigen Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten bleibt hiervon unberührt.
7. Check-Ins
Begriffsdefinition Check-In
Ein Check-In ist eine tarifabhängige Teilnahmeberechtigung für Unterrichtsangebote der Hull Dance & Events GmbH.
Die Anzahl der verfügbaren Check-Ins richtet sich nach dem jeweils gebuchten Tarif oder Kursangebot. Check-Ins werden dem Teilnehmerkonto in den von der Hull Dance & Events GmbH eingesetzten Verwaltungs- und Buchungssystemen gutgeschrieben und dort verwaltet. Maßgeblich ist der jeweils im System ausgewiesene Stand der verfügbaren Check-Ins.
Die jeweils gültigen Tarifleistungen ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Tarifbeschreibung der Hull Dance & Events GmbH.
Check-Ins stellen kein Geldguthaben dar. Sie dienen ausschließlich der Inanspruchnahme von Unterrichtsangeboten der Hull Dance & Events GmbH im Rahmen einer aktiven fortlaufenden Mitgliedschaft.
Check-Ins sind nicht übertragbar und können weder ausgezahlt noch in Gutscheine, Geldbeträge oder andere Leistungen umgewandelt werden.
Mit Beendigung der fortlaufenden Mitgliedschaft verfallen sämtliche zum Beendigungszeitpunkt vorhandenen Check-Ins ersatzlos. Ein Anspruch auf Erstattung, Auszahlung, Verrechnung oder Gutschrift besteht nicht.
Während einer vereinbarten Ruhezeit werden keine neuen Check-Ins gutgeschrieben.
Check-Ins bei fortlaufenden Mitgliedschaften
Fortlaufende Mitgliedschaften basieren je nach gewähltem Tarif auf einem Check-In-System oder einem Flatrate-System.
Nicht genutzte Check-Ins bleiben während einer aktiven fortlaufenden Mitgliedschaft erhalten und können im Rahmen der geltenden Buchungs- und Teilnahmebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden.
Eine Begrenzung der Ansparung von Check-Ins erfolgt nicht.
Flatrate-Tarife
Flatrate-Tarife berechtigen zur Teilnahme an den jeweils für den gebuchten Tarif freigegebenen Unterrichtsangeboten im Rahmen der geltenden Buchungs- und Teilnahmebedingungen.
Bei Flatrate-Tarifen werden keine Check-Ins gutgeschrieben oder angespart. Nicht wahrgenommene Unterrichtseinheiten begründen bei Flatrate-Tarifen keinen Anspruch auf Nachholung, Gutschrift von Check-Ins, Erstattung oder Verrechnung.
Check-Ins bei befristeten Tanzkursen und Schülergrundkursen
Bei befristeten Tanzkursen und Schülergrundkursen können nicht wahrgenommene Unterrichtseinheiten im Rahmen des jeweils geltenden Check-In-Systems nachgeholt werden.
Die Nachholung ist ausschließlich in gleichartigen Angeboten möglich. Als gleichartig gelten insbesondere Angebote derselben Kursstufe oder desselben Kursformats.
Nicht genutzte Check-Ins können bis drei Monate nach dem regulären Kursende eingelöst werden. Danach verfallen sie ersatzlos.
Ein Anspruch auf Auszahlung, Verrechnung, Übertragung auf andere Vertragsverhältnisse oder Gutschrift nicht genutzter Check-Ins besteht nicht.
Fällt eine Unterrichtseinheit aufgrund eines von der Hull Dance & Events GmbH zu vertretenden Umstandes aus, kann die Nachholung grundsätzlich über das Check-In-System erfolgen. Bei geschlossenen Kursgruppen, Außenstellen oder vergleichbaren Angeboten, bei denen keine gleichartigen Nachholmöglichkeiten bestehen, kann die Hull Dance & Events GmbH nach eigenem Ermessen einen Ersatztermin anbieten.
Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
8. Unterrichtsausfall, Feiertage und Ferien
Die Teilnahme an Unterrichtsangeboten der Hull Dance & Events GmbH richtet sich nach dem jeweils gebuchten Tarif und den dafür freigegebenen Angeboten. Eine feste Bindung an einen bestimmten Kurs besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Teilnahme wird über das Check-In-System geregelt. Teilnehmer können ihre Check-Ins im Rahmen der geltenden Tarif-, Buchungs- und Teilnahmebedingungen für freigegebene Unterrichtsangebote nutzen.
Die Hull Dance & Events GmbH ist berechtigt, Unterrichtseinheiten aus organisatorischen, personellen oder betrieblichen Gründen anzupassen, zu verlegen, zusammenzulegen oder durch einen anderen qualifizierten Tanzlehrer durchführen zu lassen.
Ein Wechsel des Unterrichtsraumes, des Tanzlehrers, des Unterrichtsformats oder eine Zusammenlegung von Gruppen begründen keinen Anspruch auf Minderung, Rückerstattung oder außerordentliche Kündigung.
An gesetzlichen Feiertagen sowie während der von der Hull Dance & Events GmbH bekanntgegebenen Ferien- und Schließzeiten findet grundsätzlich kein Unterricht statt. Sowie in Ausnahmefällen bei Krankheit, organisatorischen Gründen oder sonstigen Umständen
Bei geschlossenen Kursgruppen, Außenstellen oder vergleichbaren Angeboten, bei denen keine gleichartigen Ersatzangebote zur Verfügung stehen, kann die Hull Dance & Events GmbH nach eigenem Ermessen Ersatztermine anbieten oder Unterrichtseinheiten nachholen.
Bei fortlaufenden Mitgliedschaften bleiben nicht genutzte Check-Ins unabhängig vom Grund des Unterrichtsausfalls auf dem Teilnehmerkonto erhalten und können im Rahmen der geltenden Buchungs- und Teilnahmebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden.
Für befristete Tanzkurse und Schülergrundkurse können nicht genutzte Check-Ins im Rahmen der geltenden Check-In-Regelungen verwendet werden.
9. Tarifwechsel
Ein Wechsel zwischen den angebotenen Mitgliedschaftstarifen ist grundsätzlich möglich und bedarf der Zustimmung der Hull Dance & Events GmbH.
Der Antrag auf Tarifwechsel ist in Textform (z. B. per E-Mail oder über die NimbusCloud) zu stellen und wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt wirksam.
Liegt für die Mitgliedschaft bereits eine wirksame Kündigung vor, ist ein Tarifwechsel ausgeschlossen.
10. Ruhezeiten
Für fortlaufende Mitgliedschaften kann nach einer aktiven Mitgliedschaftsdauer von mindestens drei Monaten eine Ruhezeit beantragt werden.
Die Ruhezeit ist in Textform bei der Hull Dance & Events GmbH zu beantragen.
Die Bewilligung einer Ruhezeit erfolgt ausschließlich nach Vorlage eines geeigneten Nachweises und liegt im Ermessen der Hull Dance & Events GmbH.
Als geeignete Nachweise gelten zum Beispiel: ärztliche Bescheinigungen, Arbeitgeberbescheinigungen.
Eine Ruhezeit kann insbesondere bei längerer Krankheit, Schwangerschaft, beruflich bedingter Abwesenheit, Auslandsaufenthalten oder vergleichbaren Gründen gewährt werden.
Die Mindestdauer einer Ruhezeit beträgt drei Monate. Die maximale Dauer einer Ruhezeit beträgt sechs Monate.
Während der vereinbarten Ruhezeit ruhen die gegenseitigen Leistungspflichten. Für diesen Zeitraum werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben und keine neuen Check-Ins gutgeschrieben.
Bereits vorhandene Check-Ins bleiben während der Ruhezeit erhalten und können nach Wiederaufnahme der Mitgliedschaft im Rahmen der geltenden Buchungs- und Teilnahmebedingungen genutzt werden.
Die Laufzeit der fortlaufenden Mitgliedschaft verlängert sich um die Dauer der vereinbarten Ruhezeit.
Für die Bearbeitung und Verwaltung einer bewilligten Ruhezeit kann die Hull Dance & Events GmbH eine einmalige Bearbeitungsgebühr gemäß der jeweils gültigen Preisübersicht erheben.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
11. Höhere Gewalt
Kann die Hull Dance & Events GmbH aufgrund höherer Gewalt ihre Leistungen vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt erbringen, so ist die Tanzschule berechtigt, angemessene Alternativen zur Aufrechterhaltung des Unterrichtsbetriebes zu ergreifen.
Höhere Gewalt ist ein von außen kommendem, unvorhersehbarem und unbeherrschbarem außergewöhnlichem Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Krieg, sowie sonstige unvorhersehbare und von der Hull Dance & Events GmbH nicht zu vertretende Ereignisse.
Hat die Hull Dance & Events GmbH aufgrund einer behördlichen Schließungsanordnung wegen höherer Gewalt die Tanzschule vorübergehend zu schließen, so sind die Leistungspflichten der Tanzschule vorübergehend gehemmt und leben bei Wiedereröffnung der Tanzschule wieder auf. Das ordentliche Vertragsende verlängert sich um den Zeitraum der Schließungszeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
Die Hull Dance & Events GmbH kann insbesondere Unterrichtseinheiten verschieben, nachholen, digital durchführen, Check-Ins gutschreiben oder Mitgliedschaften für die Dauer der Einschränkung ruhen lassen.
Welche Maßnahme im Einzelfall angewendet wird, entscheidet die Hull Dance & Events GmbH unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände und der berechtigten Interessen der Teilnehmer.
Die Gutschrift von Check-Ins, die Durchführung von Ersatzangeboten, die vorübergehende Ruhestellung von Mitgliedschaften oder andere von der Hull Dance & Events GmbH gewählte Maßnahmen begründen keinen Anspruch auf Auszahlung, Rückerstattung oder Verrechnung von Mitgliedsbeiträgen, Kursgebühren oder Check-Ins, soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
12. Hausordnung
Die jeweils gültige Hausordnung der Hull Dance & Events GmbH ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses und von allen Teilnehmern zu beachten.
Die Hausordnung gilt für sämtliche Unterrichts- und Veranstaltungsräume der Hull Dance & Events GmbH sowie für Außenstellen und sonstige genutzte Veranstaltungsorte.
Die jeweils aktuelle Fassung der Hausordnung kann in den Räumlichkeiten der Hull Dance & Events GmbH sowie auf der Website der Hull Dance & Events GmbH eingesehen werden.
Die Hull Dance & Events GmbH ist berechtigt, die Hausordnung anzupassen, soweit hierdurch keine wesentlichen Vertragsbestandteile verändert werden. Maßgeblich ist die jeweils veröffentlichte Fassung.
Den Anweisungen der Geschäftsführung, der Tanzlehrer sowie der weiteren Mitarbeitenden ist Folge zu leisten, soweit diese der Sicherheit, Ordnung oder dem ordnungsgemäßen Ablauf des Unterrichts- und Veranstaltungsbetriebes dienen.
Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung oder gegen berechtigte Anweisungen kann die Hull Dance & Events GmbH Teilnehmer zeitweise oder dauerhaft vom Unterrichts- und Veranstaltungsbetrieb ausschließen.
Ein Ausschluss vom Unterrichts- oder Veranstaltungsbetrieb begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen, Kursgebühren, Check-Ins oder sonstigen Entgelten.
13. Unterrichtsinhalte und Nutzungsrechte
Die im Rahmen des Unterrichts, von Workshops, Veranstaltungen, Ausbildungen, Schulungen oder sonstigen Angeboten der Hull Dance & Events GmbH vermittelten Inhalte, Konzepte, Choreografien, Unterrichtsmaterialien, Methodiken und sonstigen geistigen Leistungen dienen grundsätzlich der persönlichen Nutzung durch die Teilnehmer.
Eine vollständige oder teilweise Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung, Aufzeichnung, gewerbliche Nutzung oder Verwendung für eigene Unterrichts-, Trainings- oder Ausbildungsangebote ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Hull Dance & Events GmbH nicht gestattet.
Hiervon unberührt bleiben gesetzlich zulässige Nutzungen sowie ausdrücklich schriftlich vereinbarte Sonderregelungen.
Die Hull Dance & Events GmbH kann für die Nutzung oder Lizenzierung von Unterrichtsinhalten gesonderte Vereinbarungen oder Tarife vorsehen.
14. Haftung
Die Teilnahme an Unterrichtsangeboten, Veranstaltungen und sonstigen Angeboten der Hull Dance & Events GmbH erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung.
Für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von Kleidung, Wertgegenständen, Geld, Mobiltelefonen oder sonstigen mitgebrachten Gegenständen wird keine Haftung übernommen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Bei Kinder- und Jugendkursen beginnt die Aufsichtspflicht der Hull Dance & Events GmbH mit Beginn der jeweiligen Unterrichtseinheit und endet mit deren regulärem Unterrichtsende.
Für Fremdveranstaltungen, Vermietungen oder Veranstaltungen Dritter haftet die Hull Dance & Events GmbH ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
15. Datenschutz
Die Hull Dance & Events GmbH verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt insbesondere zur Begründung, Durchführung und Abwicklung von Vertragsverhältnissen, zur Verwaltung von Mitgliedschaften, Kursen, Check-Ins und Teilnehmerdaten, zur Kommunikation mit Teilnehmern sowie zur Durchführung des Unterrichts- und Veranstaltungsbetriebes.
Zur Verwaltung von Mitgliedschaften, Kursbuchungen, Check-Ins und Teilnehmerdaten können digitale Systeme und Kundenportale eingesetzt werden.
Soweit für die Vertragsdurchführung erforderlich, dürfen personenbezogene Daten an beauftragte Dienstleister übermittelt werden. Die Weitergabe erfolgt ausschließlich im erforderlichen Umfang und unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Betroffenenrechten sowie zu den Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle sind der jeweils gültigen Datenschutzerklärung der Hull Dance & Events GmbH zu entnehmen.
16. Foto-, Film- und Medienaufnahmen
Im Rahmen des Unterrichts, von Veranstaltungen, Turnieren, Workshops, Tanzabenden, Abschlussveranstaltungen sowie sonstigen Angeboten der Hull Dance & Events GmbH können Foto-, Film- und Tonaufnahmen erstellt werden.
Die Aufnahmen können insbesondere für die Berichterstattung, Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit, Pressearbeit sowie für die Präsentation der Angebote der Hull Dance & Events GmbH auf Internetseiten, in sozialen Medien, in Printmedien sowie in sonstigen Kommunikations- und Werbemitteln verwendet werden.
Die Erstellung und Verarbeitung von Foto-, Film- und Medienaufnahmen erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Soweit für bestimmte Aufnahmen eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.
Bei Aufnahmen von Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren legt die Hull Dance & Events GmbH besonderen Wert auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte. Einzelaufnahmen von Kindern werden grundsätzlich zurückhaltend verwendet. Veröffentlichungen erfolgen vorzugsweise im Rahmen von Gruppen-, Unterrichts- oder Veranstaltungssituationen, bei denen nicht einzelne Kinder, sondern das gemeinsame Erlebnis und die Aktivität im Vordergrund stehen.
Teilnehmer oder deren gesetzliche Vertreter können sich bei Veranstaltungen, bei denen Aufnahmen erstellt werden, jederzeit an die Veranstaltungsleitung wenden, sofern berechtigte Interessen gegen die Anfertigung oder Veröffentlichung von Aufnahmen sprechen. Die Hull Dance & Events GmbH wird berechtigte Interessen nach Möglichkeit berücksichtigen.
Weitere Informationen zur Verarbeitung von Bild-, Ton- und Videomaterial sind der jeweils gültigen Datenschutzerklärung der Hull Dance & Events GmbH zu entnehmen.
17. Gutscheine, Gutschriften und Aktionsvorteile
Die Hull Dance & Events GmbH kann Wertgutscheine, Gutschriften, Aktionsgutscheine, Rabattcodes sowie Gutscheine aus Kooperationen oder Marketingaktionen ausgeben.
Wertgutscheine
Von Kunden erworbene Wertgutscheine können für die von der Hull Dance & Events GmbH angebotenen Leistungen eingelöst werden, soweit keine abweichenden Regelungen bestehen.
Die Einlösung von Wertgutscheinen für Workshops, Veranstaltungen sowie sonstige ausdrücklich ausgeschlossene Sonderangebote ist nicht möglich.
Wertgutscheine sind grundsätzlich auf andere Personen übertragbar.
Eine Auszahlung des Gutscheinwertes in bar ist ausgeschlossen.
Für Wertgutscheine gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Restguthaben verbleiben bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist auf dem Gutschein und können innerhalb dieses Zeitraums für weitere Leistungen der Hull Dance & Events GmbH verwendet werden.
Übersteigt der Preis der gewählten Leistung das vorhandene Gutschein- oder Gutschriftguthaben, ist die Differenz vom Teilnehmer mit einer zugelassenen Zahlungsart zu begleichen.
Bei Verlust, Diebstahl oder unbefugter Verwendung eines Gutscheins besteht kein Anspruch auf Ersatz, sofern der Gutschein nicht eindeutig einem Kundenkonto oder einer konkreten Person zugeordnet werden kann.
Online-Erwerb von Gutscheinen
Beim Online-Erwerb von Gutscheinen erfolgt die Zustellung grundsätzlich in elektronischer Form an die vom Käufer angegebene E-Mail-Adresse, sofern nicht ausdrücklich eine andere Zustellart angeboten wird.
Gutschriften
Von der Hull Dance & Events GmbH gewährte Gutschriften können insbesondere im Rahmen von Kulanzentscheidungen, Stornierungen, Umbuchungen oder sonstigen Einzelfallregelungen ausgestellt werden.
Gutschriften sind ausschließlich für die jeweils vorgesehenen Leistungen einlösbar und nicht auszahlbar.
Aktionsgutscheine, Rabattcodes und Kooperationsgutscheine
Aktionsgutscheine, Rabattcodes sowie Gutscheine aus Kooperations- oder Marketingaktionen können mit besonderen Bedingungen, Einschränkungen oder Gültigkeitsfristen ausgegeben werden.
Die jeweiligen Bedingungen ergeben sich aus dem Gutschein, dem Aktionsangebot oder der jeweiligen Kooperation.
Eine Barauszahlung, nachträgliche Verrechnung oder Kombination mehrerer Aktionsgutscheine, Rabattcodes oder Kooperationsgutscheine ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird.
Einlösung
Gutscheine, Gutschriften, Rabattcodes und sonstige Aktionsvorteile müssen vor Abschluss der Anmeldung oder Buchung angegeben werden.
Nach Abschluss der Anmeldung oder Buchung sowie nach Inanspruchnahme einer Leistung ist eine nachträgliche Berücksichtigung, Anrechnung oder Verrechnung ausgeschlossen.
18. Streitbeilegung
Die Hull Dance & Events GmbH nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Telefon: 07851 / 795 79 40
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
Internet: www.verbraucher-schlichter.de
19. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, das für 32312 Lübbecke zuständige Gericht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
Gesetzliche Rechte und Ansprüche der Teilnehmer bleiben von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
Für sämtliche Mitteilungen, Erklärungen und Anzeigen im Rahmen des Vertragsverhältnisses genügt die Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.