Liebe Tänzer*innen,

aufgrund der aktuellen Verordnung gilt ab heute in unserer Tanzschule die 2-G Regel. Das heißt, dass wir nur Personen, die geimpft oder genesen sind, rein lassen dürfen.

Kinder und Schüler*innen bis einschließlich 18 Jahren sind von dieser Regelung bis zum 01.01.2022 laut Verordnung ausgenommen.

Beim Betreten der Tanzschule bitten wir den Personalausweis und den Impfpass bzw. den Genesenen-Nachweis bereit zu halten. Schüler*innen müssen den Schülerausweis vorzeigen.

Alle Kursteilnehmer*innen, die nicht zum Tanzunterricht kommen dürfen, sollen sich bitte bei uns per E-Mail an tanz@hull.de melden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es nicht unsere Entscheidung ist und wir niemanden diskriminieren möchten. Wir als Unternehmen sind verpflichtet, uns an die Auflagen der Bundesregierung und der Landesregierung Niedersachsen zu halten und für die Sicherheit unserer Kunden*innen Sorge zu tragen.

Vielen Dank für euer Verständnis und bleibt gesund.