Als begeistertes Tanzpaar sehnen wir die Öffnung unserer Tanzschule herbei – was gilt denn da?

Tanzsport kann kontaktfrei in Tanzschulen betrieben werden oder beschränkt auf eine feste Tanzpartnerin/einen festen Tanzpartner aus dem eigenen Haushalt bzw. einem weiteren Haushalt (Zwei-Haushalte-Regel). Auch ist ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen Personen zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere auch bei Kursen wie Zumba, Hiphop u.ä., die nicht zum Paartanz gehören.

Quelle:

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-rund-ums-sporttreiben-188025.html

Nun dürfen auch endlich Paare zusammen tanzen die nicht zusammen wohnen! Wir freuen uns das nun alle die Möglichkeit haben zum Tanzen zu kommen! Wir freuen uns auf euch! ♥

Tanzpartnerwechsel ist weiterhin nicht möglich.

#teamhull