I. Laufzeiten und Beendigung
- Bei der fortlaufenden Mitgliedschaft handelt es sich um ein unbefristetes Vertragsverhältnis zwischen der Tanzschule (Hull Dance & Events GmbH) und
dem Teilnehmer / der Teilnehmerin. Der fortlaufende Vertrag kann unter der Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende in
Textform gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht, oder nicht fristgerecht gekündigt, besteht die fortlaufende Mitgliedschaft weiterhin.
- Bei der Laufzeit der Tanzkurse handelt es sich um einen befristeten Tanzkurs über zwei, vier, sechs oder acht Wochen. Die Tanzkurse enden mit Ablauf
der vertraglich vereinbarten Zeit. Eine Kündigung ist nur in Textform bis vor der zweiten Unterrichtsstunde möglich. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 12,50 € pro Person berechnet.
Bei mehrwöchigen Tanzkursen wird die Stundenanzahl anteilig dazu berechnet.
- Wer die Teilnahme von sich aus unterbricht oder beendet oder an dem Kurs gar nicht teilnimmt, hat keinen Anspruch auf eine Gebührenrückerstattung.
II. Fälligkeiten/Verzug
- Bei den Tanzkursen ist das gesamte vereinbarte Honorar mit Unterzeichnung der Anmeldung fällig, bei einer vereinbarten Ratenzahlung gelten gesonderte
Zahlungsfristen.
- Bei der fortlaufenden Mitgliedschaft wird der monatliche Gesamtbetrag jeweils zum 1. eines jeden Monats im Voraus zur Zahlung fällig.
- Gerät der Teilnehmer bei der fortlaufenden Mitgliedschaft in schuldhaft mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Verzug, so werden sämtliche Zahlungsentgelte bis zum nächstmöglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.
- Ist die Abbuchung vom Konto des Kunden nicht möglich oder veranlasst der Kunde eine Rücklastschrift, sind die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten und Bankgebühren vom Kunden zu tragen.
III. Vorbehalte/Feiertage und Ferien
- Die Tanzschule behält sich vor, dass Tanzkurse, Tanzunterricht und Tanzgruppen aus zwingenden betrieblichen Gründen (z.B. zu geringe
Teilnehmerzahl, Erkrankung des Tanzlehrers, höhere Gewalt) zusammengelegt, abgebrochen oder in andere Kursräume verlegt werden. Die Voraussetzungen für einen ordentlich geleisteten Unterricht gelten auch dann als erfüllt, wenn der Kursleiter oder der Saal gewechselt werden muss oder ein Zusammenlegen von Tanzgruppen oder Tanzkursen seitens der Tanzschule erfolgt.
- An gesetzlichen Feier- und Schulferientagen in dem jeweiligen Bundesland findet planmäßiger Tanzunterricht nicht statt. Der Mitgliedsbeitrag bleibt in dieser Zeit unberührt.
IV. Gutscheine/Wiederaufnahme
- Für ehemalige Teilnehmer/innen unserer Tanzschule, die sich innerhalb von 3 Monaten erneut anmelden, ist eine Wiederaufnahmegebühr in Höhe von 35,00 € zu entrichten.
- Gutscheine und Rabatte müssen bis zur ersten Tanzstunde eingereicht werden.
V. Ruhezeitmöglichkeit
1. Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Verhinderung (z.B. Krankheit, Schwangerschaft etc.) für einen im Voraus zu
bestimmendem Zeitraum ausgesetzt werden. Im Falle einer wirksam vereinbarten Aussetzungsvereinbarung verschiebt sich das zum Zeitpunkt der Aussetzungsvereinbarung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit zeitlich nach hinten. Die Tanzschule wird während der Ruhezeit die Honorare nicht einziehen. Außerordentliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
VI. Höhere Gewalt
- Höhere Gewalt ist ein von außen kommendem, unvorhersehbarem und unbeherrschbarem außergewöhnlichem Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt
nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie).
- Hat die Tanzschule aufgrund einer behördlichen Schließungsanordnung wegen höherer Gewalt die Tanzschule vorübergehend zu schließen, so sind die
Leistungspflichten der Tanzschule vorübergehend gehemmt und leben bei Wiedereröffnung der Tanzschule wieder auf. Das ordentliche Vertragsende verlängert sich um den Zeitraum der Schließungszeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
VII. Hausordnung
1. Auf die Geltung der Hausordnung wird hingewiesen.
VIII. Streitschlichtungsverfahren
1. Die Tanzschule nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teil und ist hierzu auch nicht
verpflichtet. Um unserer Hinweispflicht nachzukommen, weisen wir Sie auf eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hin: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon 07851 / 795 79 40, Fax 07851 / 795 79 41, www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de.
Zusatz AGBs für Schülerkurse
Schülergrundkurse 2024
Das Kurshonorar ist nach Erhalt unserer Bestätigung, spätestens jedoch vor der zweiten Tanzstunde zu begleichen. Sofern Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden wir das Kurshonorar zum 01. September 2024 einziehen.
Eine Kündigung kann nur schriftlich bis zum 05.08.2024 akzeptiert werden. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € pro Person berechnet.
Wer die Teilnahme von sich aus unterbricht oder beendet oder am Kurs gar nicht teilnimmt, hat keinen Anspruch auf Honorarrückvergütung.
Wir versichern Ihnen, dass wir Ihre Daten nur für unsere Zwecke verwenden und keinem Dritten zugänglich machen.
Mit Rückgabe der ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldekarte an die Hull Dance & Events GmbH in Osnabrück kommt ein Vertrag